
Von révision au fond spricht man im Internationalen Zivilverfahrensrecht, wenn ein Gericht bei der Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen diese Entscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nachprüft. Eine révision au fond ist in Deutschland und vielen anderen Staaten verboten. == Fundstellen ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Révision_au_fond
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